Allgemeine Geschäftsbedingungen

DER FREACHLY GMBH

(alte Version vom 31.10.2019 - die aktuelle befindet sich hier LINK)


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen Ihnen („Sie“ oder „Ihnen“ oder „Ihr“) und der Freachly GmbH („Freachly“). Definitionen besonderer Begriffe befinden sich im Anhang dieser AGB, soweit sie in diesen AGB nicht gesondert aufgeführt werden.


Dabei bestehen die AGB aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Influencer (zusammen die „Influencer AGB“) sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner (zusammen die „Partner AGB“) (Influencer und Partner zusammen auch „Nutzer“). 


Freachly bietet Partnern auf der Freachly Webseite oder App (zusammen die “Freachly Plattform”) die Veröffentlichung von Werbekooperation zwischen Influencer und Partner an, die die Form von Product Placement Deals, Performance Deals und Give-away Deals etc einnehmen können (“Deals”). Influencern bietet Freachly die Möglichkeit der Einsicht und Annahme von Deals gegen Erhalt eine Gegenleistung.


Durch die Nutzung der Freachly Plattform, der Freachly Webseite und/oder der Nutzung der Freachly App stimmt der Nutzer den AGB zu. Freachly ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird Freachly auf der Freachly Plattform und per E-Mail Änderungen der AGB mitteilen. Der Nutzer kann den geänderten Teilnahmebedingungen binnen zwei Wochen widersprechen. Tut er dies nicht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Andernfalls gelten diese AGB unverändert fort, Freachly behält sich jedoch vor diesen Vertrag zu kündigen wenn die Weiterführung unzumutbar ist.


Die AGB von Freachly gelten für die Nutzung der Freachly Plattform sowie der Deals ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners und/oder des Influencers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Freachly ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.


Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Freachly erforderlich.


Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss Freachly gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


INFLUENCER AGB 


1 Freachly Plattform, Vertragsverhältnisse 


(1) Freachly bietet Nutzern eine Plattform, auf der Partner Deals nach ihren Vorstellungen einstellen können und Influencer diese Deals annehmen können. 


(2) Freachly stellt dabei lediglich die Verbindung zwischen Partnern und Influencern her und ist nicht Vertragspartei und oder Schuldner eines Deals oder dessen Leistungsversprechungen. 


(3) Direkte Leistungsbeziehungen bestehen zwischen den Influencern und den Partnern hinsichtlich den Rechten und Pflichten aus einem Deal.


(4) Freachly übernimmt keine Haftung und keine Gewähr über die Durchführung der vermittelten Deals und wird diese auch nicht überprüfen. Das Rechtsverhältnis bzgl. der Deals betrifft allein den beteiligten Partner und den Influencer. Rechtswirkungen gegenüber Freachly entfalten diese Verträge nicht. Der Influencer kann Ansprüche aus dem von Freachly vermittelten Vertrag ausschließlich dem Partner gegenüber geltend machen. Gegenüber Freachly entstehen keinerlei Ansprüche aus dem vermittelten Vertragsverhältnis.


2 Registrierung, Nutzung, Account


(1) Influencer müssen für die Nutzung von Freachly einen Account auf der Freachly Platform entweder über das Web oder die Freachly App anlegen („Account“).


(2) Influencer verpflichtet sich bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch sie keine Berechtigung hat.


(3) Der Influencer muss das 16. Lebensjahr erreicht haben. Ausnahmen hiervon können nur auf Basis eines schriftlichen Antrages an Freachly und der Zustimmung seitens Freachly gewährt werden.


(4) Der Influencer verpflichtet sich, nur einen Account anzulegen.


(5) Der Influencer kann seine Social Media-Accounts mit Freachly verknüpfen, soweit Freachly die Verknüpfung für die jeweilige Social Media-Plattform anbietet. Nutzer von Freachly sowie Freachly können in diesem Fall sehen, was für Inhalte der Influencer bereits veröffentlicht hat.


(6) Der Influencer ist nicht berechtigt, seinen Account ohne schriftliche Erlaubnis an Dritte zu übertragen.


(7) Der Influencer ist allein für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ist das Passwort Dritten bekannt geworden, so ist der Influencer gehalten, sein Passwort unverzüglich zu ändern.


(8) Der Influencer verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von Freachly schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird der Influencer sofort von der Teilnahme von Freachly ausgeschlossen. Er wird uns jedweden Schaden ersetzen, der uns durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.


(9) Der Influencer verpflichtet sich, keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern.


(10) Der Influencer ist verpflichtet, bei jeder Nutzung von Freachly, die in diesen Influencer AGB und den Deals niedergelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoß gegen diese Regelungen, kann der Influencer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung von Freachly ausgeschlossen werden. Zusätzlich behält sich Freachly vor Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


(11) Der Influencer kann seinen Account jederzeit löschen lassen. Er informiert Freachly über seinen Wunsch, den Account zu löschen, per E-Mail. Die Löschung wird innerhalb von zehn Tagen vorgenommen.


3 Deal Bedingungen


(1) Deal Bedingungen Influencer Seite:


(a) Die Deals sind so gefasst, dass die Erfüllung eines bestimmten Deals nach den Vorstellungen eines Partners erwartet wird. Der Partner muss im Rahmen der Postings (sowohl bei Storypostings als auch Feedpostings) und der korrespondierenden Kommentare zu den Postings stets in positivem und ausschließich positivem Licht dargestell werden. Dabei beschreibt der Partner den Deal so genau und detailliert wie möglich unter Angabe z.B. des Social Media Kanals (z.B. Instagram), des Mediums (z.B. Video, Story, Foto), dessen was zu sehen sein muss (z.B. Product placement) und der Art des Contents (Text, Tags), etc. Darüber hinaus sind die Angebote individuell konkretisiert. In jedem Angebot wird die Gegenleistung von den Partnern angegeben. Das können vergünstigte Preise beim Partner, Umsonst-Produkte etc. sein.


(b) Die von Freachly veröffentlichten Deals der Partner stellen unverbindliche Angebote an einen Influencer zur Annahme des Deals dar. Registrierte Influencer können sich um den Deal bewerben, indem sie den Deal online annehmen. Mit Annahme dieser Bewerbung durch den Partner kommt der Deal und damit ein Vertrag zwischen Partner und Influencer über den Deal zustande. Verträge über einen Deal können auch dadurch zustande kommen, dass ein Influencer einen Code direkt bei einem Partner einscannt oder manuell durch Ablesen beim Partner vor Ort eingibt, der Deal also zur direkten Annahme durch den Influencer freigegeben war und der Influencer dies getan hat.


(c) Mit der Annahme eines Deals ist der Influencer verpflichtet, den Deal entsprechend der Angebotsbeschreibung des Partners in der Freachly App zu erfüllen („Deal Bedingungen App“). Die Deal Bedingungen App sehen als Leistung des Influencers das Veröffentlichen von Text, Bild- und/oder Videoaufnahmen etc. (zusammen „Content“) auf Social Media Kanälen des Influencers für einen bestimmten Zeitraum in bestimmter Länge (z.B. Instagram Story Länge) zu bestimmten weiteren Bedingungen vor („Posts“). Soweit in den Deal Bedingungen App nicht anders beschrieben, muss der Influencer jedenfalls folgende Bedingungen einhalten:


* Ein Post muss für mindestens drei (3) Monate sichtbar sein. In dieser Zeit dürfen Posts nicht archiviert oder gelöscht werden


* Tags und Verlinkungen müssen entsprechend den Deal Bedingungen App umgesetzt werden


* Content, vor allem Bild aufnahmen auf Instagram, muss exakt den Deal Bedingungen App und diesen AGB entsprechen


* Social Media Profile (insbesondere Instagram Accounts) dürfen nicht auf Privat gestellt werden, sondern müssen öffentlich einsehbar sein


* Posts müssen spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Nutzung der Gegenleistung zB (i) Erhalt der Bestellung eines Produkts oder (i) nach Besuch der Partner locations (zB Restaurant) und Konsumieren der Gegenleistung auf dem Influencer Social Media Profil eingestellt werden


* Das Posting im Zusammenhang mit einer Freachly Deal Nutzung darf nicht mit anderen Kooperationen verknüpft werden. Der Partner (bzw. seine Produkte / Services) muss/müssen im Mittelpunkt des Postings und der zugehörigen Beschreibung stehen


* Sollte der Influencer innerhalb von zwei (2) Wochen nach einer Partner Produkt Bestellung keine Partner Produkte erhalten haben, muss Influencer dies Freachly gegenüber anzeigen


* Deals dürfen frühestens zwei (2) Wochen nach Akzeptanz eines Deals auf Freachly erneut akzeptiert werden. Doppelbuchungen entheben den Influencer nicht von der Einhaltung der Mindestzeit die ein Post online und öffentlich zugänglich sein muss. Jede Dealeinlösung verpflichtet in diesem Zusammenhang zu einem neuen Posting auch wenn derselbe Deal bereits akzeptiert und ein Post erstellt wurde 


* Storypostings müssen gespeichert und gemeinsam mit den Story-Statistiken an Freachly versendet werden, spätestens auf Wunsch von Freachly


* Bilderaufnahmen und Social Media Stories (zB Instagram und Facebook) sowie Insights (also analytische Auswertung eines Posts auf einem Social Media Kanal z.B. Instagram über Demografiken, clicks, views, likes etc) müssen Freachly und/oder dem Partner auf Verlangen zugesandt werden


* Bei negativen Erfahrungen/Erlebnissen bei Partnern ist der Influencer gehalten mit Freachly Rücksprache zu halten und zunächst davon befreit zu posten


* Bei der Stornierung oder “No Show” (Influencer erscheint ohne Absage nicht) von Hotelbuchungen innerhalb von 24 Stunden vor dem Beginn des Reisezeitraumes, ist der Influencer verpflichtet pauschal 100€ je Hotel- bzw. Eventtag zu als Vertragsstrafe zahlen


* Reservierungen bei Freachly Partnern unter Angabe von Freachly als Vermittler sind zwingend wahrzunehmen. Eine Absage muss mindestens 12 Stunden vor Reservierungszeitraum erfolgen. Erfolgt keine rechtzeitige Absage ist der Freachly Partner berechtigt, Umsatzeinbußen gegenüber dem Influencer geltend zu machen. Die tatsächliche Entstehung von Umsatzeinbußen muss der Partner nachweisen.


Die Bedingungen eines Deals können in der Freachly App durch die Deal Bedingungen App jeweils angepasst und/oder erweitert und/oder abgeändert werden. Sollten die Deal Bedingungen App und diese Influencer AGB divergieren, finden im Zweifel die Deal Bedingungen App vorrangig Anwendung.


(2) Gegenleistungen:


(a) Die Deal Bedingungen App beinhalten jeweils, welche Gegenleistung der Influencer gegen Erfüllung der geschuldeten Leistung eines Deals erhält. Dies können u.a. folgende Gegenleistungen sein:


* Cash Incentivierung: Sollte die Influencer Gegenleistung eine Zahlung in bar sein, verpflichtet sich der Influencer eine Rechnung per Email an Freachly zu senden. Anforderungen an die Rechnung (zB wenn der Influencer ein Unternehmen ist), sind vom Influencer zu eruieren und einzuhalten. Die Rechnung muss allen gesetzlichen Erfordernissen entsprechen und insbesondere ein Datum, eine Rechnungsnummer sowie ggf. einen Verweis auf Umsatzsteuerbefreiung enthalten. Die Rechnung wird Freachly begleichen sobald Freachly seinerseits durch den Partner bezahlt wurde.


* Gutschein Code: Sollte die Influencer Gegenleistung ein Gutscheincode sein, müssen der Gutschein innerhalb von vier (4) Tagen nach Erhalt des Gutscheins durch den Influencer eingelöst werden; löst der Influencer den Gutschein nicht innerhalb dieser Frist ein, ist Freachly und der Partner berechtigt, den Gutschein an einen anderen Influencer zu vergeben. Der Influencer tritt bei Nichtannahme automatisch von einem Deal zurück.


* Produkte/Dienstleistungen: der Influencer erhält die in den Dealbedingungen App aufgeführten Produkte und kann diese bei Erfüllen des Deals behalten. Bei Dienstleistungen (z.B. Nutzung einer App) kann der Influencer die in den Dealbedingungen App genannten Dienstleistungen für den dort genannten Zeitraum nutzen. 


Für weitere Einzelheiten in Bezug auf die Gegenleistung gilt § 6 der Influencer AGB.


4 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien


(1) Es ist den Influencern unter keinen Umständen gestattet, entgegen der vorstehend genannten Vereinbarung Content jeglicher Art ohne die ausdrückliche Zustimmung von Freachly oder der Partner vor Ablauf einer ggfs. bestehenden Frist von einem Social-Media-Kanal zu löschen und in sonst geeignet Form der Öffentlichkeit vorzuenthalten.


(2) Influencern ist es nicht gestattet unaufgefordert Direktkontakt mit den Partnern aufzunehmen, um eine Nachverhandlung des Deals bzw. um eine Realisierung der Kooperation zu bitten. Kommunikation zwischen Partner und Influencer muss über die Freachly Plattform erfolgen.


(3) Sofern der Influencer gegen eine der in den Deal-Bedingungen oder in diesen AGB aufgeführten Vorgaben verstößt, behält sich Freachly das Recht vor, den Influencer vom jeweiligen Deal auszuschließen. Ein Anspruch auf jegliche Gegenleistungen für den Influencer entsteht dann nicht. Gleiches gilt für den Fall, dass Freachly erst nachträglich von einem Verstoß gegen die Deal-Bedingungen durch den Influencer erfährt. Für diesen Fall behält sich Freachly ausdrücklich das Recht vor, die bereits an den Influencer gezahlte Vergütung zurückzuverlangen.


(4) Verstößt der Influencer gegen eine der in den Dealbedingungen genannten Verpflichtungen, insbesondere dadurch, dass er den vereinbarten Content überhaupt nicht oder nicht in der vereinbarten Form oder Dauer veröffentlicht, so ist Freachly berechtigt, die Kosten des Produktes einschließlich der Versandkosten sowie sämtlichen, Freachly dadurch entstandenen Schaden zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in einer Höhe von bis zu 50,00 EUR gegenüber dem Influencer geltend zu machen.


(5) Freachly behält sich das Recht vor, Influencer von der Nutzung der Plattform insgesamt auszuschließen, sofern ein Verstoß gegen die zugrundeliegenden Nutzungsbedingungen oder einzelne Deal Bedingungen App festgestellt wird. Gleiches gilt, wenn Freachly zu dem Schluss gelangt, dass der Inhalt des Accounts oder eines oder mehrerer Social Media Kanäle des Influencers oder sein Auftreten in der Öffentlichkeit im Übrigen nicht mit dem Angebot von Freachly oder dem Partner vereinbar ist. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem Deal auf der Freachly Plattform besteht ausdrücklich nicht.


(6) Der Influencer ist verpflichtet, notwendige Kennzeichnungen an dem Content anzubringen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierzu zählt insbesondere die Kennzeichnung als „Werbung“, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Erkundigungen hierüber hat der Influencer selbst einzuholen. Der Influencer stellt Freachly und den Partner hiermit ausdrücklich von jedweder, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergebenden Verpflichtung frei.


(7) Freachly und den Partnern ist es gestattet, sogenannte Tracking-Links in die vom Influencer geposteten Posts einzufügen um die Klicks in Bezug auf einen Posts messen und analysieren zu können.


5 Urheberrecht und andere Leistungsschutzrechte


(1) Der Influencer räumt  Freachly ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des erstellten Contents inklusive jeglicher Text-, Bild- und/oder Filmmaterialien ein. Von der Ausschließlichkeit ausgenommen ist das Recht des Influencers, die im Deal erstellten Posts auf seinen anderen Social Media-Kanälen zu veröffentlichen. Die Urheberschaft des Influencers wird anerkannt. Der Influencer überträgt Freachly alle den Content betreffenden Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts auf Veröffentlichung, Hochladen auf Bewertungsportalen und Internetverzeichnissen, Veröffentlichung auf eigenen Webseiten und Social Media Kanälen inklusive unangekündigtem Reposting sowie Verwendung eines Posts für die Social Wall eines Partners. Der Influencer gestattet Freachly die zeitlich und räumlich unbeschränkte weitere Nutzung und Verwertung des Contents. Der Influencer verzichtet dauerhaft auf sein Recht auf Urheberbezeichnung. Ebenso gestattet der Influencer Freachly, Unterlizenzen in dem hier beschriebenen Umfang an die jeweiligen Partner zu erteilen.


(2) Der Influencer bestätigt bei Vertragsschluss, dass er über alle Rechte an den von ihm im Post ggfs. verwendeten Texte, Emojis, Fotos, Grafiken, Videos, Texten oder sonstigen Materialien verfügt. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht sowie alle anderen Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte sowie Rechte am eigenen Bild. Das Recht, die beworbene Marke bzw. das Unternehmenskennzeichen der Partner zur Erstellung und Veröffentlichung des Deals zu benutzen, wird ihm in Unterlizenz von Freachly erteilt.


(3) Der Influencer ist darüber hinaus verpflichtet, keine Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien bei der Produktion zu verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen. Darunter fallen insbesondere Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien, deren Inhalt beleidigend, volksverhetzend, pornografisch oder extremistisch ist. In gleicher Weise ist der Influencer verpflichtet, keine beleidigenden, volksverhetzenden, pornografischen oder extremistischen Äußerungen zu machen.


(4) Sollte der Influencer gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstoßen, so behält sich Freachly das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Influencer stellt Freachly von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten vertraglichen Verpflichtung beruhen. Er wird Freachly jedweden Schaden ersetzen, der uns durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.


6 Gegenleistung


(1) Die Erbringung der Gegenleistung durch den Partner an den Influencer erfolgt, wie jeweils im Deal angegeben.


(2) Bei Cash Incentivierung: Das Entgelt entspricht dem im jeweiligen Deal angegebenen Betrag. Dies versteht sich als Nettopreis exkl. der ggf. gesetzlichen Umsatzsteuer und wird fällig, wenn der Influencer die Posts erstellt und auf seinem Social Media-Kanal veröffentlicht hat.


(3) Bei Produkt/Dienstleistung Entlohnung: Ein Bar-Entgelt für Posts die die Verpflichtung enthalten ein Produkt /eine Dienstleistung zu bestellen und darüber zu posten, erhält der Influencer regelmäßig nicht. Der Influencer kann das/die zur Verfügung gestellte Produkt/Dienstleistung nach Abschluss des Deals für eigene Zwecke nutzen. Darüber hinaus hat er weder gegen Freachly noch gegen den Partner einen Anspruch auf Vergütung oder sonstige Leistungen


(4) Der Influencer erhält das vereinbarte Entgelt per Überweisung. Hierzu hat er seine gültige Bankverbindung mitzuteilen und eine ordentliche Rechnung zu stellen. Die Rechnungsstellung erfolgt an die folgende Adresse. Freachly GmbH, Buschweg 6, 25421 Pinneberg. Die Rechnung muss alle Voraussetzungen einer ordentlichen Rechnung erfüllen und dementsprechend eine Rechnungsnummer tragen, Name und Adresse des Rechnungsstellers tragen, einen Verweis auf Umsatzsteuer oder Umsatzsteuerbefreiung beinhalten sowie ggf. die Umsatzsteuer-ID des Rechnungsstellers nennen.


7 Gewährleistung


(1) Es besteht kein Anspruch des Influencers auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Freachly Plattform oder der Deals. Der Zugriff auf die Freachly Plattform kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Es besteht kein Ausfallanspruch des Influencers, wenn aus den vorstehenden Gründen oder aufgrund höherer Gewalt nicht auf den Service von Freachly zugegriffen werden kann oder wenn der Partner einen Deal ändert/aufgibt.


(2) Für die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist.


(3) Freachly übernimmt keine Gewähr für die korrekte Datenerfassung des generierten Tracking-Links des Partners.


(4) Der Influencer leistet Gewähr dafür, dass der Partner und Freachly den Post ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln.


8 Haftung


(1) Freachly haftet nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Fall, zB für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Freachly jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von Freachly zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Freachly bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haftet Freachly für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen. Der Influencer ist gehalten sich für im Zusammenhang mit Deals und Gegenleistungen entstehenden Schäden beim Partner schadlos zu halten. Freachly haftet nicht für Schäden die im Zusammenhang mit der Nutzung einer Gegenleistung entstehen.


(2) Für Verlust von Daten haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Influencers nicht vermeidbar gewesen wäre.


(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für unsere Erfüllungsgehilfen.


(4) Eine weitergehende Haftung von Freachly besteht nicht, insbesondere haftet Freachly nicht (i) für sämtliche mit der Gegenleistung im Zusammenhang stehenden Schäden sowie (ii) für von den Partnern oder Influencern eingestellte Inhalte, sofern sich Freachly diese nicht durch Weitergabe zu Eigen macht. Freachly haftet insbesondere nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Contents als Werbung bzw. Dauerwerbesendung.


(5) Der Influencer haftet Freachly gegenüber für Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere aus § 4, wenn Freachly für vom Influencer begangene Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird.


9 Geheimhaltung


(1) Der Influencer verpflichtet sich, über die Angebote zu allen Deals Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet sowohl die von Freachly veröffentlichten Deals sowie alle dazugehörigen Informationen als auch die einzelnen Informationen der jeweiligen Deals, die der Influencer von den Partnern erhält. Hierunter fällt insbesondere der Name des Partners als auch die Art des Deals, die Freachly Plattform sowie individuelle Vorgaben und Wünsche zum Deal. Dem Influencer ist es jedoch gestattet Freachly generell anderen Influencern weiterzuempfehlen.


(2) Dem Influencer ist es insbesondere untersagt, diese Informationen im Internet, insbesondere in sog. sozialen Netzwerken und Medien zu verbreiten, bekanntzugeben oder in sonstiger Form zu veröffentlichen.


(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen über den Deal,


a) die dem Influencer bei Anlegen des Accounts nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;


b) die bei Annahme des Deals öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;


c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.


(4) Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des vereinbarten Entgeltes nach sich. Weitergehende Ansprüche von Freachly bleiben davon unberührt.


10 Hinweise zur Datenverarbeitung


(1) Freachly erhebt im Rahmen der Deals und der Zurverfügungstellung der Freachly Platform Daten des Influencers. Freachly beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der deutschen Datenschutzgesetze inklusive der Datenschutzgrundverordnung und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Influencers werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.


(2) Ohne die Einwilligung des Influencers wird Freachly Daten des Influencers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Der Influencer stimmt jedoch hiermit zu, dass Freachly Daten zum Aufenthaltsort des Influencers (sog. geolocation data) erhebt und dem Influencer an seine bei Freachly hinterlegten Kontaktdaten entweder direkt oder durch Erfüllungsgehilfen Marketing Materialien z.B. Newsletter senden darf.


(3) Der Influencer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten oder die Zustimmung unter §10 (2) in seinem Profil oder durch Direktanfrage bei Freachly abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf die Einwilligungen des Influencers und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von Freachly jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.


11 Schlussbestimmungen


(1) Auf Verträge zwischen Freachly und dem Influencer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.


(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Influencer und Freachly ist Berlin, sofern es sich bei dem Influencer um einen Unternehmer handelt. Bei negativen Erfahrungen/Erlebnissen die der Influencer mit Partnern hat, ist der Influencer angehalten zunächst mit Freachly Rücksprache zu halten.


(3) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.


PARTNER AGB


1 Allgemeines


(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen mit Partnern, insbesondere für geschäftliche Beziehungen die über die Freachly Plattform, per E-Mail oder per Telefon oder persönlich geschlossen wurden. Verträge zwischen Freachly und dem Partner kommen nur zustande, wenn die Partner Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.


(2) Freachly bietet dem Partner eine Plattform, auf der er Deals, die Posts auf Social Media Kanälen voraussetzen, anbieten und nach seinen Vorstellungen beauftragen kann. Freachly nimmt diese Aufträge entgegen und zeigt sie Influencern, die die Deals der Partner annehmen können. Die Influencer stellen die Posts nach den Vorstellungen der Partner gemäß den Angaben auf der Freachly Plattform fertig und veröffentlichen diese.


(3) Die AGB von Freachly gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Freachly ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.


(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Partner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.


(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von der Partner uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


2 Registrierung, Nutzung, Account


(1) Der Partner verpflichtet sich bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch er keine Berechtigung hat.


(2) Der Partner verpflichtet sich, nur einen Account anzulegen.


(3) Der Partner ist nicht berechtigt, seinen Account ohne schriftliche Erlaubnis an Dritte zu übertragen.


(4) Der Partner ist allein für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ist das Passwort Dritten bekannt geworden, so ist der Partner gehalten, sein Passwort unverzüglich zu ändern. Er ist insoweit für das Verhalten seiner Mitarbeiter verantwortlich und hat diese ordnungsgemäß zu unterweisen.


(5) Der Partner verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von Freachly schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird der Partner sofort von der Teilnahme von Freachly ausgeschlossen. Er wird Freachly jedweden Schaden ersetzen, der Freachly durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.


(6) Der Partner verpflichtet sich, keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern.


(7) Bei jeder Nutzung von Freachly ist der Partner verpflichtet, die in diesen Teilnahmebedingungen niedergelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoß gegen diese Regelungen, kann der Partner mit sofortiger Wirkung von der Nutzung von Freachly ausgeschlossen werden.


(8) Der Partner kann seinen Benutzer-Account jederzeit löschen lassen. Er informiert Freachly über seinen Wunsch, den Account zu löschen, per E-Mail. Die Löschung wird innerhalb von zehn Tagen vorgenommen.


3 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung


(1) Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn der Partner Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wird Freachly von einem Verbraucher beauftragt, so behält sich Freachly vor, die Annahme binnen 14 Tagen ab Kenntnis von der Verbrauchereigenschaft zu widerrufen.


(a) Laufzeit der Verträge zwischen Freachly und dem Partner werden im Vertrag benannt. Verträge mit monatlicher Laufzeit und einer monatlichen Gebühr verlängern sich zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit um weitere 12 Monate. Eine Kündigung muss 3 Monate vor Laufzeitende erfolgen. Eine wirksame Kündigung bedarf der Schriftform und kann sowohl digital (partner@freachly.de) oder postalisch an Freachly übersandt werden.


(b)  Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Start der Leistungserbringung durch Freachly. Die Leistungserbringung beginnt spätestens mit der Einstellung eines “Deals” (siehe nachfolgend) auf der Freachly Plattform bzw. mit dem Anlegen eines Nutzeraccounts für den Partner im Freachly Partnerbereich. Sofern Freachly bereits vor Einstellung des Deals für den Partner in vorbereitender Weise aktiv wird (bspw. Erstellung von Werbetexten, Grafiken, Planung von Fotografenterminen oder Planung von Postings auf Social Media Kanälen) beginnt der Abrechnungszeitraum frühestens mit dem Beginn der vorbereitenden Arbeiten. Zwischen Vertragsschluss und Beginn der Leistungserbringung liegen dabei maximal zwei Monate in denen der Partner den Beginn der Leistungserbringung in Absprache mit Freachly planen kann. Ermöglicht der Partner nach Vertragsschluss nicht den Beginn der Leistungserbringung und kommt seiner Pflicht zur Zuarbeit auch nach Hinweis von Freachly nicht nach, beginnt der Abrechnungszeitraum unabhängig vom Start der Leistungserbringung.


(c)  Nach dem Start der Leistungserbringung kann eine Pausierung von Leistungserbringung und damit Abrechnungszeitraum nicht erfolgen. Eine Abweichung in Einzelfällen ist möglich.


(d) Preise für die Leistungen von Freachly gegenüber dem Partner werden im Vertrag benannt.


(e) Verträge zwischen Freachly und dem Partner kommen auch zu Stand, wenn der Partner die Leistungen von Freachly über eine Webplattform bucht. Gültiger Preis und gültige Laufzeit werden dann über die Webplattform angezeigt und durch die Buchung durch den Partner bestätigt 


(2) Der Partner stellt auf der Freachly Plattform einen Deal ein. Der Partner hat zunächst die Wahl, ob er einen Product Placement Deal, einen Performance Deal oder einen Give-away Deal einstellen möchte.


(3) Product Placement Deal:


(a) Hierbei kann der Partner zunächst wählen, für welchen Social Media Kanal er seinen Deal erstellen möchte. Sodann trifft der Partner eine weitere Auswahl, z.B. Videotyps oder der Art des Contents (Instagram Story, Instagram Foto oder -Video). Freachly gibt die Arten und Kategorien der angebotenen Kanäle und Dateitypen vor und behält sich vor, diese jederzeit zu ändern, sofern es dies für die Ausgestaltung des Deals für erforderlich hält. Ein Anspruch des Partners, den Deal in einem bestimmten Dateityp erstellen zu lassen, besteht nicht. Darüber hinaus kann der Partner in seinem Angebot seine Wünsche hinsichtlich des zu erstellenden Deals detailliert beschreiben. Der Partner gibt eine Gegenleistung für den zu veröffentlichenden Deal an. Der Partner ist verpflichtet, die Beschreibung seines gewünschten Deals so genau wie möglich anzugeben, um zukünftige Auseinandersetzungen hinsichtlich des Inhalts und des Erscheinungsbildes des Deals zu vermeiden.


(b) Die Einstellung des o.g. Angebots gilt als verbindliches Vertragsangebot.


(c) Freachly prüft nach Eingang des Angebots, ob der gewünschte Deal realisierbar ist. Insbesondere behält sich Freachly die Prüfung hinsichtlich beleidigender, rassistischer, anderweitig diffamierender oder strafbarer Inhalte vor. In einem solchen Fall erfolgt eine Mitteilung, dass der beauftragte Deal nicht produziert werden kann. Eine Annahme wird dann nicht erfolgen.


Ist Freachly nach Prüfung des Angebots zu dem Schluss gekommen, den gewünschten Deal zulassen zu können, wird das Angebot des Partners in der Freachly App veröffentlicht.


(d) Freachly leitet den Auftrag des Partners an registrierte Influencer weiter, damit diese das Angebot prüfen und sich um eine Ausführung bewerben können. Bei Interesse geeigneter Influencer leitet Freachly dem Partner deren Interessensbekundung weiter. Die Annahme oder Ablehnung des Interesses eines Influencer durch den Partner hat unverzüglich zu erfolgen. Im Fall der Annahme werden die nach § 6 der AGB Partner zu zahlenden Entgelte sofort fällig.


Lehnt der Partner die Interessensbekundung des Influencers ab, leitet Freachly neue, von anderen Influencern geäußerte Interessensbekundungen weiter. Der Partner kann auch entscheiden, Deals ohne vorherige Freigabe den Influencern zur Verfügung zu stellen.


(f) Nach der Dealnutzung wird der Influencer sein Posting erstellen und über seine Social Media Kanäle veröffentlichen. Auf eine Abweichung kann sich der Partner nicht beziehen, wenn er zuvor nicht hinreichende Angaben zur Erstellung des Posts gemacht hat.


(g) Einwendungen gegen den erstellten Post sind ebenfalls innerhalb einer Woche gegenüber Freachly geltend zu machen. Macht der Partner innerhalb dieser Frist keine Einwendungen geltend, so gilt nach Ablauf der Frist der erstellte Post als abgenommen.


(4) Performance Deal:


(a) Der Partner kann auf der Freachly Plattform einen Performance Deal anbieten. Hierzu hat der Partner den Inhalt des Deals zu erläutern. Auf der Plattform macht er Angaben zur Art der Vergütung (z.B. pro Klick, pro Conversion, pro Registrierung, etc.) sowie zur Höhe des Entgelts des Deals. Zudem ist zwingend eine Beschreibung des zu bewerbenden Produktes bzw. der zu bewerbenden Dienstleistung anzugeben. Sodann stellt der Partner den Link zu seinem Deal zur Verfügung.


(b) Das Veröffentlichen des Links auf der Freachly Plattform gilt als verbindliches Vertragsangebot.


(c) Freachly überprüft nach Eingang des Deals, ob der gewünschte Deal beleidigende, rassistische, anderweitig diffamierende oder strafbare Inhalte enthält. In einem solchen Fall erfolgt eine Mitteilung, dass der Deal nicht veröffentlicht werden kann. Eine Annahme wird dann nicht erfolgen.


(d) Ist Freachly nach Prüfung des Deals zu dem Schluss gekommen, den Deal des Partners veröffentlichen zu können, so stellt Freachly den Deal mit der vom Partner gemachten Beschreibung sowie den angegebenen Konditionen des Deals auf seiner Plattform den Influencern zur Verfügung. Der von Freachly zur Verfügung gestellte Link ist ein von Freachly generierter sogenannter Tracking-Link, mit dessen Hilfe die Aktionen (z.B. Klicks, Installs, Reservierungen etc.) verfolgt werden können. Die Influencer, denen der Tracking-Link zur Verfügung gestellt wird, werden diesen in ihren Social Media Kanälen und auf anderen, von Freachly gestatteten Kanälen veröffentlichen.


(e) Ist das von dem Partner angegebene Budget des Deals aufgebraucht, wird der Deal von Freachly gestoppt. Die Deals stehen dann nicht weiter zur Verfügung. Da die Aktualisierung der Klicks lediglich im 2-Minuten-Takt erfolgt, kann es zu einer Überschreitung des zuvor vom Partner eingestellten Budgets kommen, wenn nach Überschreitung des Budgets weitere Klicks erfolgen, die erst bei der nächsten Aktualisierung erfasst werden.


(f) Freachly steht es frei, einen Performance Deal nach eigenem Ermessen jederzeit zu beenden und mit dem Partner abzurechnen. Freachly wird einen Deal insbesondere dann beenden, wenn das von der Partner angegebene Budget auch nach längerer Zeit nicht verbraucht wurde oder wenn zu wenige oder keine Influencer an dem Deal teilgenommen haben.


(g) Der Partner hat die Möglichkeit, zu jedem eingestellten Performance Deal auf einer Liste diejenigen Influencer einzusehen, die an dem Deal teilnehmen. Eine Kommunikation zwischen Partner und Influencer ist nicht möglich.


(5) Give-away Deal:


(a) Inhalt des Give-away Deals ist die Vermittlung von Kontakten zu Influencern durch Freachly an den Partner. Freachly tritt bei dieser Deal-Art lediglich als Vermittler zu den Influencern auf. Eine eigene vertragliche Verpflichtung von Freachly, den Deal zu erstellen oder Inhalte zu produzieren besteht nicht. Diese Verpflichtung liegt nach Abschluss der Vermittlung ausschließlich bei den Influencern.


(b) Bei dieser Deal-Art wird ein Post auf Instagram erstellt. Anschließend macht der Partner Angaben zu dem von ihm zur Verfügung gestellten und zu bewerbenden Give-away. Der Partner trifft sodann eine Auswahl darüber, wie viele Kontakte ihm vermittelt werden sollen. Dabei kann der Partner jeweils Pakete mit Kontakten in verschiedenen maximalen Größen erwerben.


(c) Influencer können sich über die Freachly Applikation auf den Deal der Partner bewerben bzw. Deals direkt mit der Freachly Applikation annehmen. Die Bewerbungen der Influencer sind verbindliche Vertragsangebote zur Ausführung des Deals. Nur im Fall einer Influencer Bewerbung kann der Partner den teilnehmenden Influencer vor Vertragsschluss freigeben. In der Regel erfolgt der Vertragsschluss zwischen Influencer und Unternehmen über direkte Dealannahme in der Freachly App. Der Partner ist verpflichtet, das Give-away nach Vertragsschluss an den bzw. die Influencer zu übermitteln.


(d) Sobald der Post von dem Influencer erstellt wurde, wird Freachly den Partner darüber informieren. Eine Überprüfung durch Freachly findet im Rahmen des Give-away Deals ausdrücklich statt. Der Inhalt wird nach Fertigstellung veröffentlicht. Einwände gegen den Post hat der Partner bei Freachly geltend zu machen. Freachly wird sich um eine Korrektur bemühen sofern das Posting von den Vorgaben des Partners abweicht. Unklare Angaben in der Freachly Applikation hinsichtlich Verfassung des Postings hat Freachly nicht zu verantworten.


(e) Das Rechtsverhältnis bzgl. der Deals betrifft allein den beteiligten Partner und den Influencer. Rechtswirkungen gegenüber Freachly entfalten diese Verträge nicht. Der Partner kann Ansprüche aus dem von Freachly vermittelten Vertrag ausschließlich dem Influencer gegenüber geltend machen. Gegenüber Freachly entstehen keinerlei Ansprüche aus dem vermittelten Vertragsverhältnis.


(f) Der Partner hat jederzeit die Möglichkeit, weitere Influencer-Kontakte zu buchen. Diese können ebenfalls in den zur Verfügung stehenden Paketen gebucht werden.


4 Rücktritt bei Product Placement Deals 


(1) Freachly leitet die von Influencern erstellten Angebote für Product Placement Deals an die Partner weiter. Dem Partner steht es frei, die von den Influencern beschriebenen Leistungen anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt der Partner alle ihm unterbreiteten Vorschläge ab, wird Freachly weitere Influencer zur Erstellung des Deals innerhalb der angegebenen Preisspanne finden und diese wiederum dem Partner vorschlagen.


(2) Freachly behält sich vor, vom mit dem Partner geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn der Partner auch beim dritten Mal die von Freachly unterbreiteten Vorschläge zur Annahme des Deals ablehnt. Freachly behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für diesen Fall ausdrücklich vor.


(3) Freachly behält sich das Recht zum Rücktritt vom Vertrag auch für den Fall vor, dass der beauftragte Influencer trotz dessen vertraglicher Verpflichtung seine Leistung nicht erbringt, ohne dass Freachly dies zu verschulden hat. In diesem Fall wird Freachly den Partner unverzüglich darüber informieren, dass die vertraglich geschuldete Leistung vom Influencer nicht erbracht wurde, und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.


(4) Dem Partner steht es seinerseits frei, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn auch beim dritten Mal die von Freachly unterbreiteten Vorschläge nicht den angegebenen Beschreibungen des Partners entsprechen. Ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen gegen Freachly besteht nicht, da es sich typischerweise um einen Designvertrag handelt, der geprägt ist von individuellen Vorstellungen der Vertragsparteien, so dass es typischerweise nicht unüblich ist, dass drei vorgelegte Vorschläge nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen.


5 Urheberrecht 


(1) Nach Fertigstellung des Posts durch den Influencer verpflichtet sich Freachly, dem Partner das geistige Eigentum an den Inhalten des Posts in geeigneter Form gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird dem Partner regelmäßig ein Link zur Freachly Plattform von Freachly mitgeteilt, unter dem er den Inhalt des Posts prüfen kann.


(2) Der Partner erhält an den Inhalten des Posts lediglich ein dahingehendes Nutzungsrecht, als dass er den Posts auf seinen eigenen Social Media Kanälen teilen sowie „embedded“ auf seiner eigenen Homepage integrieren darf. Dabei ist von dem Partner jeweils in angemessener Weise der Urheber zu benennen. Darüberhinausgehende Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder zum öffentlichen Zugänglichmachen, stehen ihm nicht zu. Für eine Übertragung von Nutzungsrechten bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit Freachly. Freachly versichert, über alle übertragbaren Rechte an den Inhalten verfügen zu dürfen. Freachly stellt den Partner von allen Ansprüchen des produzierenden Influencers hinsichtlich des Urheberrechts frei.


(3) Der Partner überträgt Freachly ein einfaches Nutzungsrecht an der jeweils betroffenen Marke bzw. dem Unternehmenskennzeichen sowie an allen sonstigen geistigen Eigentumsrechten. Der Partner bestätigt Freachly bei Vertragsschluss, dass Freachly über alle mit dem Partner im Zusammenhang stehenden gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechten verfügen darf, insbesondere hinsichtlich der Inhalte der Performance Deals. Von eventuell bestehenden diesbezüglichen Ansprüchen Dritter stellt der Partner Freachly ausdrücklich frei. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und inhaltlich auf die Dauer des Deals und deren Veröffentlichung auf den Social Media Kanälen des Influencers begrenzt. Freachly ist berechtigt, dem produzierenden Influencer eine entsprechende Unterlizenz zu diesem Zweck zu erteilen.


(4) Im Rahmen eines Give-away Deals ist der Partner verpflichtet, alle für die Produktion des Inhalts notwendigen Rechte dem Influencer zu übertragen. Dies betrifft vor allen Dingen die Rechte an der jeweils betroffenen Marke bzw. dem Unternehmenskennzeichen sowie an allen sonstigen geistigen Eigentumsrechten.


6 Entgelt und Provision 


(1) Entgelte sind auf der Freachly Plattform bzw. den Dealvereinbarungen App oder den von Freachly verwendeten Marketingmaterialien einsehbar und bestimmen sich je nach Paketbuchung, sind jedoch in der Regel monatlich anfallende Festpreise. Freachly und Partner können darüber hinaus Einzelvereinbarungen über Entgelte treffen. Einzelvereinbarungen werden vertraglich vereinbart.


(2) Die von Freachly eingestellten Preise verstehen sich netto, d.h. ausschließlich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer.


(3) Entgelte werden, soweit nicht anders vereinbart, monatlich zum ersten eines Monats fällig. 


(4) Performance Deals werden von Freachly nach Beendigung des Deals abgerechnet. Der Deal ist beendet, wenn das vom Partner angegebene Budget erreicht ist, wenn der Partner den Deal gestoppt hat und wenn Freachly den Deal vorzeitig beendet hat (§3, Abs. 4 (g)). Grundlage für die Abrechnung der Vergütung für die Performance Deals sind sog. Engagements. Jeder “Like”, jeder  “Storyview” und jeder “Kommentar” auf den Social Media Kanälen qualifizieren als „Engagement. Details werden in Individualvereinbarungen geregelt.


(5) Der Partner kann die Zahlung per Überweisung vornehmen. Zahlung per Lastschrift ist ebenfalls möglich.


7 Gewährleistung 


(1) Es besteht kein Anspruch des Partners auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Freachly Platform. Der Zugriff auf Freachly kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Es besteht kein Ausfallanspruch des Partner, wenn aus den vorstehenden Gründen oder aufgrund höherer Gewalt nicht auf den Service von Freachly zugegriffen werden kann.


(2) Rücktrittsrechte des Partners bei Sach- und Rechtsmängeln werden, soweit sie nicht gesetzlich zwingend sind, hiermit ausgeschlossen.


(3) Grundlage der Mängelhaftung ist insbesondere die über die Beschaffenheit der Inhalte des Posts getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die Auftragsbeschreibungen des Partners innerhalb der Freachly App.


(4) Freachly leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Entspricht der Post Inhalt den vom Partner gemachten Vorgaben und Beschreibungen, so kann der Partner die Abnahme des Posts nicht ablehnen, soweit nicht wesentlich vom ursprünglichen Auftrag abgewichen wurde und nur Beanstandungen hinsichtlich der Erscheinungsform des Posts bestehen, die nicht die vereinbarte Beschaffenheit betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Partner zu den beanstandeten Teilen des Posts keine Vorgaben in seinem Angebot gemacht hat.


(5) Bei Performance Deals übernimmt Freachly keine Gewähr, dass die veröffentlichten Links eine bestimmte Reichweite haben oder eine bestimmte Zielgruppe erreichen. Der Partner kann hierauf ggfs. durch die Auswahl der Influencer Einfluss nehmen, die die Tracking Links veröffentlichen. Freachly haftet ausschließlich dafür, dass die Tracking Links sowie die Informationen zum Deal den Influencern zur Verfügung gestellt werden. Ob und wo die Tracking Links veröffentlicht werden, kann Freachly nicht gewährleisten. 


(6) Der Partner hat die Product Placement Deal Posts unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen Freachly unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der technischen Nutzbarkeit der Inhalte als auch hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit in inhaltlicher, grafischer und künstlerischer Hinsicht. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.


(7) Das Recht des Partners, im Falle des einmaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Partner Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet Freachly nach § 7 dieser Partner AGB.


(8) Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Nutzungsüberlassung der Inhalte durch Bereitstellen des Links. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 8.


(9) Postet ein Influencer in der Folge der Vermittlung durch Freachly nicht, so erstattet Freachly die Materialkosten/Sachkosten des Partners am zur Verfügung gestellten Influencer Deal. Der Partner hat die Materialkosten/Sachkosten entsprechend nachzuweisen, ansonsten wird Freachly von Sachkosten in Höhe von 35,0% des Dealwertes ausgehen.


8 Haftung


(1) Freachly haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Freachly bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haftet Freachly für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen.


(2) Für Verlust von Daten haftet Freachly nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Partners nicht vermeidbar gewesen wäre.


(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für unsere Erfüllungsgehilfen.


(4) Eine weitergehende Haftung von Freachly besteht nicht, insbesondere haftet Freachly nicht für vom Partner oder dem Influencer eingestellte Inhalte, sofern sich Freachly diese nicht durch Weitergabe an Dritte zu Eigen macht.


(5) Freachly haftet insbesondere nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Posts als Werbung bzw. Dauerwerbesendung. Sofern der Partner eine Kennzeichnung des Inhalts als Werbung wünscht, ist dies dem Influencer mitzuteilen. Der Partner stellt Freachly hiermit ausdrücklich von jedweder, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergebenden Verpflichtung frei.


(6) Versendet der Partner zum Zweck der Erstellung des Posts Materialien, Produkte oder sonstige Gegenstände an den Influencer, so haftet dieser alleine für den Zustand und die Rückgabe der überlassenen Materialien, Produkte oder sonstige Gegenstände. Freachly übernimmt für dem Influencer überlassene Materialien, Produkte oder sonstige Gegenstände keine Haftung und keine Gewähr.


9 Vertragsstrafe 


Geht der Partner (i) unter Umgehung unseres Leistungsangebots direkt mit dem Influencer ein Vertragsverhältnis über Deals ein, nachdem die Angebote der Influencer durch Vermittlung über die Freachly Plattform, per E-Mail oder Telefon dem Partner übermittelt wurden und/oder (ii) innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung eines Product Placement Deals und Zurverfügungstellung an den Partner ein Vertragsverhältnis über die Erstellung eines weiteren Deals ein, der nicht mehr vom ursprünglich unter Freachly Mithilfe erstellten Deals gedeckt ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000 (Euro ein tausend) pro Verstoß zu zahlen.


10 Kundenreferenz 


(1) Sofern nichts Anderes vereinbart ist oder der Partner nicht ausdrücklich widerspricht, willigt der Partner mit Vertragsschluss ein, als Referenz für Freachly zu dienen. Die Referenzen dürfen dabei sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. Freachly darf bei der Darstellung der Referenz sowohl die Firma des Partners als auch das Logo sowie ggfs. weitere, öffentlich bekannte Informationen wie zum Beispiel Branche verwenden.


(2) Der Partner kann die Entfernung der Referenz verlangen, sofern der letzte erteilte Auftrag mindesten fünf Jahre zurückliegt. Darüber hinaus kann der Partner die Einwilligung jederzeit widerrufen und die Entfernung verlangen, sofern von der Veröffentlichung als Referenz personenbezogene Daten betroffen sind. Insofern wird auf die Datenschutzbestimmungen hingewiesen. Ein Recht auf Entfernung steht dem Partner ebenfalls zu, wenn mit der Nennung als Referenz nachweislich besondere betriebliche Belange des Partners, insbesondere Betriebsgeheimnisse betroffen sind.


(3) Ist Freachly nach dem vorstehenden Absatz zur Entfernung der Referenz verpflichtet, so räumt der Partner für leicht veränderliche Verwendungen (z.B. Website, E-Mails, Social Media Kanäle, etc.) eine Frist von einem Monat, für alle übrigen Verwendungen eine Frist von sechs Monaten zur Entfernung der Referenz ein.


11 Geheimhaltung 


(1) Der Partner verpflichtet sich, über die Angebote zu allen Deals (Product Placement Deals, Give-away Deals und Performance Deals) Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet insbesondere alle Angaben, Informationen und Daten über die teilnehmenden Influencer, die vereinbarten Preise sowie insbesondere auch Angaben über die Plattform selbst. Hierunter fällt auch der Name des Influencers sowie die Art des Deals und der Inhalt der Absprachen zwischen Influencer und Partner.


(2) Dem Partner ist es insbesondere untersagt, diese Informationen im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und Medien zu verbreiten, bekanntzugeben oder in sonstiger Form zu veröffentlichen.


(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen über die Deals,


a) Die dem Partner bei Vertragsschluss nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;


b) Die bei Einstellung des Angebots öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;


c) Die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen; oderd) Deren Veröffentlichung der Influencer und/oder Freachly zugestimmt hat (zB Namensnennung Influencer bei Reposting).


(4) Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des vereinbarten Entgelts nach sich. Weitergehende Ansprüche von Freachly bleiben davon unberührt.


12 Hinweise zur Datenverarbeitung 


(1) Freachly erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Partners. Freachly beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes – jeweils sofern und soweit anwendbar. Ohne Einwilligung des Partners werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.


(2) Ohne die Einwilligung des Partners wird Freachly Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.


(3) Der Partner bzw. seine Mitarbeiter haben jederzeit die Möglichkeit, die von Freachly gespeicherten Daten, sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf die Einwilligungen des Partners und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von Freachly jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.


13 Schlussbestimmungen 


(1) Auf Verträge zwischen Freachly und der Partner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.


(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Partner und Freachly ist Berlin.


(3) Freachly ist berechtigt, die vorstehenden Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird Freachly auf seiner Plattform und per E-Mail Änderungen der Teilnahmebedingungen mitteilen. Dem Partner wird die Gelegenheit eingeräumt, den geänderten Teilnahmebedingungen binnen zwei Wochen zu widersprechen. Tut er dies nicht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Andernfalls gelten diese AGB unverändert fort.


(4) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.    


DEFINITIONEN


‍„Deals“ – jegliche über Freachly initiierter Werbekooperation zwischen Influencer und Partner, die die Form von Product Placement Deals, Performance Deals und Give-away Deals etc einnehmen kann. Gegenstand eines Deals ist die Erstellung von Posts durch den Influencer auf der einen Seite und Leistung der Gegenleistung durch den Partner auf der anderen Seite.  


„Gegenleistung“ – jede materielle Gegenleistung, die ein Partner für die Erfüllung eines Deals verspricht, zB Entgelt in bar, Zur Verfügungstellung von Produkt, Inanspruchnahme von Dienstleistungen etc. 


„Influencer“ - Werber, Blogger, Videohersteller und sonstige Personen oder Unternehmen die auf Social-Media-Kanälen Posts einstellen, wobei es sich bei den Influencern sowohl um Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB) als auch um Unternehmer (im Sinne des § 14 BGB) handeln kann. 


Partner“ - Unternehmen, die Deals über Freachly online stellen, Influencern anbieten und schliesslich in Auftrag geben  


„Post“ – jede Veröffentlichung eines Texts, Bilds, Videos oder sonstigen Inhalts, die der Influencer auf einem oder mehreren Social Media Kanälen nach Massgabe der Dealbedingungen App und sonstigen Richtlinien des Partners vornimmt. 


„Social Media Kanäle“ – Instagram, Facebook, twitter und sonstige sogenannten sozialen und anderen Medien die der Veröffentlichung von Inhalten dienen. 


„Budget“ - Maximalbetrag den der Partner für Deals von Freachly sowie Leistungen der durch Freachly vermittelten Influencer zu zahlen bereit ist. 


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